Voraussetzungen
Kirchen mit dem Signet erfüllen folgende Bedingungen:
- Die Kirche ist regelmäßig mindestens 5 Tage in der Woche täglich vier Stunden zu Besuch und zur Besichtigung geöffnet.
- Die reguläre Öffnungszeit teilt sich in 2 Vormittags- und 2 Nachmittagsstunden, in der Regel 10.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr (nach örtlichen Gegebenheiten kann diese Öffnungszeit auch anders gestaltet werden, muss aber dann auch verbindlich angezeigt werden).
- Die Mindestöffnungszeit ist vom 1. April bis 30. September eines Kalenderjahres einzuhalten, wird aber auf jeden Fall für mindestens 1/2 Jahr gewährleistet.
- In der Kirche liegen Informationen über die Kirche und aus dem aktuellen Leben der Gemeinde, insbesondere Hinweise auf die Gottesdienste, für die Besucher zur Mitnahme aus, z. B. ein Kirchenführer und ein Gemeindebrief.
- Die Kirche wird in einem einladend geordneten Zustand gehalten.
- Die Kirchengemeinde kann das Logo "Verlässlich geöffnete Kirche" verwenden, um auf die geöffnete Kirche am Ort und in der Region in jeder möglichen Form aufmerksam zu machen. Das Signet ist geschützt und darf nur in dieser Form verwendet werden.
- Das Recht, das Logo zu verwenden, kann entzogen werden, wenn die Selbstverpflichtung nicht eingehalten wird.
Zurzeit ist die Vergabe des Signets beschränkt auf folgende Kirchen: